Kaufpreissicherstellung
Bevor Ihr Haushersteller mit dem Bau Ihres Hauses beginnt, wird er in der Regel die Sicherstellung der Kaufpreiszahlung von Ihnen verlangen. Diese Sicherstellung erfolgt marktüblich als Bankbürgschaft (Aval) oder einer unwiderruflichen Abtretungsvereinbarung Ihrer Auszahlungsansprüche in Höhe des mit dem Haushersteller vereinbarten Betrages des abgeschlossenen Werk- oder Bauträgervertrages.
Der Unterschied zwischen beiden Methoden: für das Aval verlangt die Bank üblicherweise eine Bürgschaftsgebühr von 1% bis 2% des Bürgschaftsbetrages; für die Abtretung der Auszahlungsansprüche zahlen Sie an die Bank im allgemeinen nichts. Voraussetzung für die Abtretung ist allerdings, dass der Haushersteller mit dieser Form einverstanden ist, was er Ihnen auf der Vereinbarung entsprechend bestätigen wird.
Die für Sie möglichst kostenfreie Vorbereitung und Abwicklung dieser Kaufpreissicherstellung übernehmen wir für Sie, so dass Sie sich bequem zurücklehnen und wichtigeren Aufgaben zuwenden können.
