Grundstückswert
Der Wert des Grundstücks sollte zu einem marktgerechten Preis bewertet werden. Eine wichtige Informationsquelle hierzu sind die Gutachterausschüsse der Landratsämter, die alle zwei Jahre die von ihnen geführte Bodenrichtwert-Sammlung aktualisieren.
Ein Vergleich mit den amtlichen Bodenrichtwerten ist unbedingt zu empfehlen,
- um festzustellen, ob der geforderte Kaufpreis marktgerecht ist
- weil der Wert des Grundstücks entscheidend den Beleihungsauslauf und
- damit die Höhe des Finanzierungszinssatzes beeinflusst
Die Prüfung des Grundstückswertes ist unser Service auf dem Weg zum richtigen Finanzierungskonzept.
Entwurf des Grundstückkaufvertrages
Nach § 17 Absatz 2a, Abschnitt 2 des Beurkundungsgesetzes soll der Notar bei Verbraucherverträgen "darauf hinwirken, dass der Verbraucher ausreichend Gelegenheit erhält, sich vorab mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinander zu setzen; bei Verbraucherverträgen, die der Beurkundungspflicht nach § 311b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unterliegen, geschieht dies im Regelfall dadurch, dass dem Verbraucher der beabsichtigte Text des Rechtsgeschäfts zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt wird."
Wir werden Ihnen nicht nur behilflich sein, bei Grundstücksverkäufern, Behörden und beim beurkundenden Notar die richtigen und entscheidenden Fragen zu stellen, sondern prüfen den Grundstückskaufvertrag auch hinsichtlich einer möglichst reibungslosen Finanzierung. Hierzu zählen z.B. eine ausreichende Zahlungsfälligkeit oder die sogenannte Belastungsvollmacht, die es Ihnen ermöglicht, zum Zwecke einer finanzierten Kaufpreiszahlung das noch nicht in Ihrem Eigentum befindliche Grundstück mit einer für die Bank notwendigen Grundschuld zu belasten.
