Fördermittel
Förderprogramme von Bund und Ländern
Sowohl der Bund als auch die Länder unterstützen durch eine Reihe von Förderprogrammen den Erwerb, die Modernisierung und die Sanierung sowie den Neubau von Wohnimmobilien. Durch diese Programme, sollen - wenn auch teilweise an persönliche und baurechtliche Vorschriften gebunden - einem großen Kreis aus allen Bevölkerungsschichten zu den eigenen vier Wänden verhelfen.
Neue KfW-Förderstandards
Seit 1. Oktober wurde die Energieeinsparverordnung geändert. Mit der Novellierung der Verordnung steigen die Anforderungen an die energetische Sanierung um circa 30%. Da die Energiesparverordnung die rechtliche Grundlage für die KfW-Förderprogramme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren ist, ergeben sich seit Oktober bei diesen KfW-Programmen einige Änderungen.
Die Struktur der Förderung und die Programme selbst bleiben seit 1. Oktober im Wesentlichen unverändert. Die technischen Anforderungen für Kredite und Zuschüsse werden im Vergleich zu den heutigen Förderstufen nur teilweise moderat verschärft.
Einheitlicher Förderstandard für Neubau und Sanierung ist weiterhin das "KfW-Effizienzhaus". Die KfW überträgt die bekannten, an der EnEV 2007 ausgerichteten, Förderstufen KfW-Effizienzhaus 100, KfW-Effizienzhaus 70 und KfW-Effizienzhaus 55 in neue entsprechende Standards auf Basis der EnEV 2009. Dabei bleiben die energetischen Anforderungen weitgehend gleich: Ein KfW-Effizienzhaus 70 darf zum Beispiel höchstens 70 Prozent des Energiebedarfs eines nach den Vorgaben der EnEV errichteten entsprechenden Neubaus benötigen. Neu hinzukommen im Oktober aber zusätzliche Förderstufen.
Die derzeitigen energetischen Förderniveaus werden auch nach dem 1. Oktober zu den heutigen Sätzen gefördert. Ein Beispiel: Das KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2007) wird nun zum KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2009) und weiterhin in der Kreditvariante mit einem Tilgungszuschuss von 12,5% oder alternativ mit einem Zuschuss von 17,5% gefördert.
Insgesamt werden seither sechs KfW-Effizienzhausstandards gefördert. Die einzelnen Förderstufen des KfW-Effizienzhauses unterscheiden sich dabei durch unterschiedliche energetische Mindestanforderungen. Als Basis für den Vergleich dient das Neubau-Niveau eines entsprechenden Wohngebäudes nach EnEV.
Anträge zu den neuen Förderstufen können seit 1. Oktober nach den neuen Programmbedingungen gestellt werden. Bis zum Ende des Jahres können noch Anträge nach den Programmbestimmungen auf Basis EnEV2007 gestellt werden. Die entsprechenden Formulare behalten so lange ihre Gültigkeit und können parallel verwendet werden.
Ausführliche Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie im KfW-Rundschreiben vom 30.09.2009 [258 KB] oder im Internetangebot der KfW:
- Neue Förderstandards für Energieeffizientes Bauen und Sanieren ab 01.10.2009
- Auswirkungen der EnEV2009
Bei Fragen zu diesem Thema sprechen Sie uns bitte an.
Fördermittel der Bayern-LaBo
ie Bayern-LaBo als Teil der Bayerischen Landesbank ist darlehensgebende Bank für folgende Förderprogramme des Freistaates Bayern:
Die Darlehen sind unbedingt vor Baubeginn oder Abschluss des Vertrages über den Erwerb bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt; kreisfreie Stadt) zu beantragen. Hier können Sie auch die für die Antragstellung erforderlichen Formulare und weitere Auskünfte erhalten.
