Bonität der Baufirma
Für Arbeiten bei Bauwerken verjähren Ansprüche auf Gewährleistung nach BGB-Werkvertragsrecht (§ 634 a Absatz 1 Nr. 2 BGB) in fünf Jahren, sofern die Vertragspartner bei Abschluss des Bauvertrages keine abweichende Regelung getroffen haben.
Deshalb ist es wichtig, die Bonität der Hausbaufirma vor Abschluss des Werk- oder Bauträgervertrages zu überprüfen. Auskünfte zu Unternehmen erteilen z.B. Auskunfteien (wie Creditreform, Bürgel, Dun & Bradstreet, KISS u.a.), aber auch Handwerks-, Industrie- und Handelskammern usw.
Die meist kostenpflichtigen Auskünfte (ca. 30 € bis 50 €) sind gut investiert, denn sie bieten eine relative Sicherheit, dass die Hausbaufirma tatsächlich noch in fünf Jahren existiert, um eventuelle Gewähleistungsansprüche erfüllen zu können. Es ist ein regelmäßiger Standard unserer Beratung, zu Ihrer Sicherheit diese Auskünfte über uns nicht bekannte Firmen einzuholen.
