Ausgangssituation
Im ersten Schritt ist es erforderlich, einen genauen Überblick über Ihre aktuelle Einkommens- und Vermögenssituation zu erhalten. Je dataillierter diese Informationen sind, um so sicherer und unter Umständen um so günstiger kann letztlich Ihre Finanzierung eingedeckt werden. Denn z.B. das Verhältnis zwischen
- Vermögen und Verbindlichkeiten
- Darlehenshöhe und Objektwert (Beleihungsauslauf)
- Einnahmen und Ausgaben
usw. entscheidet nach Basel II nicht nur über die Höhe des zu erzielenden Zinssatzes, sondern im Extremfall auch über Ablehnung oder Bewilligung des beantragten Darlehens.
Selbstauskunft
Das Erstellen der persönlichen Selbstauskunft ist damit einer der wichtigsten Schritte des Beratungsgespräches. Sie bildet unter anderem die Grundlage für den späteren Beratungsvorschlag. Deshalb sollten die dort - meist im persönlichen Gespräch - abgefragten Angaben in Ihrem eigenen Interesse so genau wie möglich angegeben werden. Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie zum Schluß, dass die Angaben vollständig und selbstverständlich richtig sind.
Anhand der Selbstauskunft überreichen wir Ihnen sodann eine Aufstellung mit den erforderlichen Unterlagen, die für die Einreichung Ihres Darlehensantrages notwendig sind. Diese Unterlagen können Sie uns am besten im Original zur Verfügung stellen. Selbstverständlich akzeptieren wir auch gut lesbare Kopien oder die Übermittlung als Telefax oder pdf-Datei per E-Mail.
Schufa-Eigenauskunft
Eine weitere wichtige und unabdingbare Voraussetzung für die Erarbeitung des Finanzierungskonzeptes ist die Eigenauskunft und die Scoreberechnung der Schufa (Schutzgemeinschaft der Banken).
In der Schufa-Eigenauskunft sind in der Regel alle Bankverbindungen, Kredite, Kreditanfragen, Telefonkarten usw. sowie gegebenenfalls auch Negativmerkmale eingetragen. Unter Umständen werden hierdurch weitere Nachweise erforderlich, z.B. wenn bereits erledigte Kredite noch eingetragen sind, bei denen die dreijährige Eintragungszeit (gerechnet ab dem Folgejahr der Rückzahlung) noch nicht abgelaufen ist oder weil der ehemalige Kreditgeber vergessen hat, die Erledigung der Schufa zu melden. Darüber hinaus werden ausländische Banken die Eigenauskunft verlangen - z.B. weil Sie Ihre Darlehensmittel in einer fremden Währung aufnehmen möchten (siehe Fremdwährungsdarlehen) - weil diese Banken selbst keinen Zugang zur Schufa haben.
Außerdem werden wir in der Regel eine Schufa-Score-Berechnung für Sie anfordern. Diese Auswertung beinhaltet eine statistische Kreditausfallwahrscheinlichkeit, die inzwischen bei den meisten Banken in deren Ratiingprogramm einfließt und die Höhe Ihres Zinssatzes beeinflusst.
